Service
Sie benötigen Hilfe? Dann sind Sie her genau richitg!
Notfallnummmern finden Sie hier.
FAQ, Downloadcenter und Online-Schadensmeldung - Erleben Sie den Service der BGE!
Paketstationen
Paketstationen
Kennen Sie die Situation? Sie bestellen etwas und warten auf das Paket. Aber der Paketbote trifft Sie nicht an, versucht es wieder und wieder - zum Schluss haben Sie eine Nachricht im Briefkasten, dass Sie Ihr Paket bei einer der Postfiliale abholen sollen. Das ist lästig und wenig umweltfreundlich. Nutzen Sie daher doch einfach eine unserer 22 BGE-Paketstationen nahe bei Ihrer Wohnung. Als bei uns wohnendes Mitglied ist dieser Service für Sie und alle in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen ohne zusätzliche Kosten. Interessiert? Dann schicken Sie eine E-Mail an paketbox@bg-es.de. Wir schalten Sie frei und zeigen Ihnen, wie es funktioniert.
Gästewohnung
Erwarten Sie Besuch?
Wenn Ihre Wohnung zu klein oder das Hotel zu teuer ist, haben wir für Ihren Übernachtungsbesuch das passende Dach über dem Kopf:
unsere Gästewohnung!
In der Plochinger Straße 47 bieten wir unseren Mitgliedern und ihrem Besuch eine Zweizimmerwohnung zur Kurzmiete an. Die modern ausgestattete Wohnung in der ersten Etage (kein Aufzug vorhanden) verfügt über eine vollausgestattete Einbauküche mit einem Essbereich für vier Personen. Es gibt ein Duschbad mit WC sowie ein weiteres separates WC. Das Schlafzimmer verfügt über ein sehr bequemes Boxspring-Doppelbett. Im Wohnzimmer gibt es eine Couchgarnitur, die sich mit wenigen Handgriffen in zwei weitere Schlafplätze verwandelt. Zudem steht ein großer Fernseher sowie WLAN-Empfang zur Verfügung.
PREISE:
Eine Übernachtung kostet 65 Euro. Pro Person benötigen Sie ein Wäschepaket (Handtücher und Bettwäsche) zu je 10 Euro zuzüglich Endreinigung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer:
0711 35 17 67-33 und -13
Oder per Mail an: gast@bg-es.de
Schadensmeldung
Schaden melden
FAQ
Allgemein
Wie sind die Telefonzeiten der BGE?
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0711 – 35 17 67 – 10
Montag bis Mittwoch | 8:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 8:00 – 12:00 Uhr |
Wenn Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung, am Haus oder in der Wohnanlage melden wollen, wählen Sie bitte unsere 24/7 Schadenhotline 0711 - 35 17 67 - 55.
Für Ihren Besuch in unserer Geschäftsstelle Richard-Hirschmann-Str. 12, 73728 Esslingen a. N. vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Miete
Alle freien oder in Kürze frei werdenden Wohnungen werden ausschließlich im Internet angeboten. Wenn Sie sich für eine konkrete Wohnung interessieren, klicken Sie auf den ganz unten im Exposé angegeben Button „Bewerbung“. Sie gelangen dann auf die Vermietungsplattform „Immomio“, wo Sie sich bitte in wenigen Schritten registrieren. Ein anderer Weg ist nicht möglich.
Unser aktuelles Wohnungsangebot finden Sie hier.
Ja. Alle Interessenten sollen die gleichen Möglichkeit haben, sich auf freie oder in Kürze frei werdende Wohnungen bewerben zu können. Sämtliche Angebote bleiben in der Regel eine Woche online. Hier finden Sie das aktuelle Wohnungsangebot.
Nein, aber unser gesamtes Wohnungsangebot steht selbstverständlich auch Studierenden offen.
Es gibt einige wenige barrierefreie Wohnungen in unserem Bestand sowie zahlreiche barrierearme Wohnungen. Viele Wohnungen sind mit barrierearmen Bädern ausgestattet und verfügen über einen rollstuhlgerechten Zugang. Eine Warteliste führen wir nicht. Das aktuelle Wohnungsangebot finden Sie hier. Da es sehr vielfältige Einschränkungen gibt, sprechen Sie uns an, ob eine angebotene Wohnung im Einzelfall geeignet ist.
Wir wollen unsere Wohnungen und Gebäude auf einem technisch und energetisch zeitgemäßen Stand halten. Dazu werden jedes Jahr etwa 150 einzelne Wohnungen im Zuge eines Bewohnerwechsels saniert oder modernisiert. Zudem sanieren und modernisieren wir auch ganze Gebäude. Diese Wohnungen können vorübergehend also nicht bewohnt werden. Hier finden Sie unser aktuelles Wohnungsangebot mit freien oder in Kürze frei werdenden Wohnungen.
Wenn Sie auf Ihre Frage hier im Katalog der häufigen Fragen oder sonst auf unserer Internetseite keine Antwort finden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir helfen Ihnen gern.
Jedes Jahr können wir etwa 150 bis 250 frei werdende Wohnungen neu vermieten. Auf die Wohnungen bewerben sich weit über 30.000 (!) Interessenten. So ist die Absage zu über 99 % leider der Normalfall; die Zusage die absolute Ausnahme (unter 1 %). Der allerhäufigste Grund für eine Absage ist eben schlicht, dass für jede Wohnung nur eine der vielen Bewerbungen berücksichtigt werden kann. Wir bedauern diese Situation, können Ihnen aber nur empfehlen „dran zu bleiben“ und sich weiterhin bei uns über freie Wohnungen zu informieren und ggf. erneut zu bewerben.
Nein, eine Mietsicherheit verlangen wir nicht. Um eine Wohnung überlassen zu bekommen, müssen Sie aber bereits Mitglied der BGE sein oder zum Abschluss des Mietvertrags werden. Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil zu 160,00 EUR übernehmen und hierauf mindestens 32,00 EUR einzahlen. Wird einem Mitglied eine Genossenschaftswohnung überlassen, müssen 20 Geschäftsanteile übernommen, aber zumeist nicht vollständig eingezahlt werden. Die Höhe des Mindesteinzahlungsbetrages richtet sich nach der Wohnungsgröße:
bis 20 m² | 960,00 EUR |
20 m² < 40 m² | 1.280,00 EUR |
40 m² < 60 m² | 1.600,00 EUR |
60 m² < 80 m² | 1.920,00 EUR |
80 m² < 100 m² | 2.240,00 EUR |
100 m² < 120 m² | 2.560,00 EUR |
120 m² < 140 m² | 2.880,00 EUR |
ab 140 m² | 3.200,00 EUR |
Weitere Einzelheiten zur Mitgliedschaft finden Sie hier.
In der Regel nicht. Etwa 5 % unseres Wohnungsbestandes sind durch öffentliche Förderung gebunden und dürfen nur an Interessenten mit einem passenden Wohnberechtigungsschein überlassen werden. Diese Sozialwohnungen sind im Wohnungsangebot entsprechend gekennzeichnet. Die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins ist Voraussetzung, um eine Sozialwohnung überlassen zu bekommen. Ein Anspruch auf eine Sozialwohnung ist damit aber nicht verbunden.
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie bei der Stadt Esslingen a. N. beantragen, wenn Sie wohnungssuchend sind und Sie und Ihre Haushaltsangehörigen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Weitere Einzelheiten erhalten Sie hier.
Bis auf wenige Ausnahmen (etwa weil dort kein Kabel in der Straße liegt) sind alle rund 3.000 BGE-Wohnungen an das rückkanalfähige Breitbandkabel von Vodafone (ehemals Unity Media) angeschlossen. Über das Kabel können derzeit 90 digitale TV-Sender und 70 digitale Hörfunksender empfangen werden.
Enthalten ist auch eine 6 Mbit Basis-Internetflatrate ohne Zeit- und Volumenbegrenzung. Vodafone stellt dafür die leistungsstarke Connect-Box zur Verfügung. So surfen Sie ohne monatliche Zusatzkosten mit bis zu 6 Mbit/s per WLAN im Internet. Für Sie entsteht lediglich eine einmalige Aktivierungspauschale in Höhe von derzeit 49,99 EUR zzgl. 9,99 EUR Versandkosten. Die Abruf-Produkte buchen Sie bitte direkt über den Vodafone Kundenservice unter Tel. 0221 – 466 191 05.
Einmal jährlich wird über die laufenden Signalkosten (und ggf. über die Mietkosten für die Hausverteilanlage) in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
Gegen zusätzliches Entgelt können unmittelbar bei Vodafone zusätzliche Leistungen bezogen werden: „HD-Option“ (bis zu 45 HD-Sender), „DigitalTV INTERNATIONAL“ (TV- und Radio-Fremdsprachenpakete), „Horizon Go“ (TV-Programm auf Smartphone oder Tablet empfangen), „Highspeed-Internet“ (mit bis zu 400 Mbit/s) sowie „Festnetz-Telefonie“.
Über den Breitbandkabelanschluss in Ihrer BGE-Wohnung gibt es zahlreiche, auch fremdsprachige Radio- und TV-Programme. Zudem verfügt der Breitbandkabelanschluss auch über einen Zugang ins Internet. Dort sind viele weitere Programme erhältlich. Grundsätzlich ist die Installation einer Satellitenantenne daher nicht erlaubt. Ausnahmen sind unter Umständen möglich. Nie erlaubt ist es, einfach eine „Schüssel“ zu montieren. Sprechen Sie uns daher unbedingt vorher an!
Nein. Obwohl wir die Wohnungen verwalten, haben wir keinen Zugang zu Ihrer Wohnung. Wenn Ihnen eine BGE-Wohnung überlassen wird, bekommen Sie alle Schlüssel für Ihre Wohnung. Wir behalten keinen weiteren Schlüssel.
Alle Hauseingänge und alle Wohnungseingangstüren werden derzeit mit einem einheitlichen, digitalen Schließsystem ausgestattet. Das System kommt ohne Stromverkabelung und ohne Batterien aus. Allein durch das Einführen des Schlüssels wird die elektrische Energie erzeugt, um die Zugangsberechtigung des Schlüssels mit dem Schloss digital abzugleichen. Das bedeutet ein sehr hohes Sicherheitsniveau, vermindert den Wartungsaufwand auf ein Minimum und schont zudem die Umwelt.
Bei uns. Wir können Ihnen einen neuen Schlüssel herstellen.
Bei uns. Wir können Ihnen einen neuen Schlüssel herstellen.
Jeder Bewohner darf seine Wohnung grundsätzlich so nutzen, wie er möchte. Allerdings dürfen andere, etwa Ihre Nachbarn dadurch nicht gestört werden. Ein „Recht auf Party“ gibt es nicht. Bevor Sie ein Fest feiern, sollten Sie daher Ihre Hausmitbewohner informieren. Dann wird in aller Regel niemand etwas dagegen haben. Vielleicht laden Sie Ihre Nachbarn einfach mal mit ein.
Haben Sie mal mit ihm gesprochen? Vielleicht weiß er gar nicht, dass Sie ihn hören. Hat ein Gespräch nichts genutzt, können wir ihn anschreiben. Dazu ist es aber erforderlich, dass Sie uns möglichst die Störungen und die genauen Zeiten der Störungen benennen. Um Ihnen die Aufzeichnung zu erleichtern, können Sie hier ein Störtagebuch herunterladen, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben uns zusenden. Übrigens: Anonymen Beschwerden gehen wir nicht nach. Bitte vergessen Sie daher nicht, uns Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen.
Eine Anleitung finden Sie hier. Wenn Sie da nicht fündig werden, senden Sie uns bitte eine E-Mail an paketbox@bg-es.de.
Mülltrennung dient der Umwelt, weil Papier, Altglas und teilweise auch Kunststoffe wiederverwertet werden können. Auch Bioabfälle sind für die Mülltonne viel zu schade, denn aus ihnen kann hochwertiger Kompost entstehen. Die Mülltrennung ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem: Je weniger Müll in der Restmülltonne landet, desto weniger Mülltonnen werden benötigt, so dass auch weniger Müllgebühren anfallen.
Was gehört wohin, welche Abfallarten gibt es, welche verschiedenen Gefäße werden angeboten? Was ist beim Umgang mit Problemstoffen zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Themen Abfall, Entsorgung und Verwertung im Landkreis Esslingen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises.
Haben Sie mal mit ihm gesprochen? Vielleicht weiß er gar nicht, dass er den Müll trennen muss. Hat ein Gespräch nichts genutzt, können wir ihn anschreiben. Dazu ist es aber erforderlich, dass Sie uns möglichst die Störungen und die genauen Zeiten der Störungen benennen. Um Ihnen die Aufzeichnung zu erleichtern, können Sie hier ein Störtagebuch herunterladen, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben uns zusenden. Übrigens: Anonymen Beschwerden gehen wir nicht nach. Bitte vergessen Sie daher nicht, uns Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen.
Aus Gründen der Fairness bieten wir alle frei werdenden Wohnungen öffentlich im Internet zur Miete an. So hat jeder Interessent die Möglichkeit sich zu bewerben.
Nein. Es gilt in jedem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Einen Anspruch darauf, früher aus dem Vertrag zu kommen, wenn man potentielle Nachmieter benennt, gibt es nicht. Wir bemühen uns aber, die Wohnung rasch weiter zu vermieten.
Wenn Sie uns die Wohnung schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zurückgeben und sie von uns nicht saniert oder modernisiert wird, sondern sich auch in einem frisch renovierten Zustand befindet, bieten wir die Wohnung früher zur Nachmiete an. Nicht selten kommt es dann zu einem früheren Vertragsabschluss mit dem Nachmieter, so dass Ihr Vertrag dementsprechend früher endet.
Nur Mitglieder der BGE können Mieter werden. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Nachmieter Mitglied der BGE sein.
Eine Kaution gibt es bei der BGE nicht. Sie meinen wahrscheinlich Ihre Genossenschaftseinlage, die Sie auf die gezeichneten Geschäftsanteile einbezahlt haben. Hier muss man unterscheiden: Mit Kündigung der Wohnung endet nur das Mietverhältnis und nicht automatisch auch die Mitgliedschaft. Diese müsste gesondert gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von zwei Kalenderjahren. Die Mitgliedschaft kann erst gekündigt werden, wenn Sie die Genossenschaft gar nicht mehr nutzen, also weder einen laufenden Mietvertrag haben noch Sparer unserer Spareinrichtung sind. Unter Umständen kommt eine Teilkündigung in Betracht. Bei Ihrer Wohnungskündigung informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, aus denen Sie sich die für Sie am besten passende Lösung aussuchen können.
Mitgliedschaft
Wir nehmen Sie gern als neues Mitglied auf, wenn Sie zugleich eine BGE-Wohnung mieten oder als Sparer Geld in unserer Spareinrichtung anlegen. Einzelheiten finden Sie hier.
Die BGE ist eine Genossenschaft und wird von derzeit rund 7.100 Mitgliedern getragen, die gemeinsam Eigentümer der BGE sind. Daher ist die BGE auch gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder zu fördern. Voraussetzung für die Nutzung einer BGE-Wohnung ist es daher, spätestens bei Abschluss des Mietvertrages die Mitgliedschaft zu erwerben.
Sparen
Einzahlungen auf Ihr Sparkonto können Sie bequem per Überweisung von Ihrem Girokonto vornehmen. Bitte überweisen Sie die Geldbeträge wie folgt:
Empfänger | Baugenossenschaft Esslingen eG |
IBAN | DE73 6129 0120 0105 0370 01 |
Bank | Volksbank Mittlerer Neckar eG (GENODES1NUE) |
Verwendungszweck | Sparkonto-Nr. und Name des Sparers |
Im Verwendungszweck Ihrer Überweisung geben Sie bitte die Nummer des Sparkontos an, auf das der Geldbetrag gutgeschrieben werden soll sowie den Namen des Sparkontoinhabers. Die Vorlage des Sparbuchs ist nicht erforderlich. Kunden, die bereits auf Loseblatt-Sparurkunde umgestellt haben,erhalten nach Verbuchung einen Sparkontoauszug per Post.
Nein, Ihr unbefristeter Freistellungsauftrag gilt solange, bis Sie ihn widerrufen. Alle gesetzlichen Änderungen der Vergangenheit - wie Halbierung der Freistellungssumme und Euro-Umstellung - galten auch für bestehende, unbefristete Freistellungsaufträge. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihr Freistellungsauftrag noch ausreicht.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Sparer-Pauschbetrag zum 01.01.2023 angehoben. Dieser Sparer-Pauschbetrag beläuft sich auf 1.000,00 EUR für Alleinstehende und 2.000,00 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten/Lebenspartner.
Ja, Ihr Freistellungsauftrag gilt bis zur erteilten Höhe für alle Ihre Zins- und Dividendenerträge bei der BGE.
Ja, Sie werden vor Ablauf der Zinsvereinbarung informiert und können dann eine neue Vereinbarung mit uns treffen.
Technik
Eine Zentralheizungsanlage wird über einen Temperaturfühler, der außen an der Fassade angebracht ist, gesteuert. Erst wenn die Außentemperatur über einen längeren Zeitraum unter 12° Celsius sinkt, springt die Heizung an. Deswegen kann es an kühlen Sommertagen oder eben auch in der Übergangszeit sein, dass die Heizung noch nicht heizt. Durch diese Regelung wird erreicht, dass die Heizung nicht ständig an- und ausgeht, wenn die Außentemperatur um 12 ° C herum schwankt. So wird Heizenergie eingespart, was sich positiv auf Ihre Heizkosten auswirkt.
Zudem dauert es ein paar Tage, bis das Gebäude von der Heizung richtig aufgewärmt ist und sich in den Zimmern wohlige Wärme einfinden kann.
Ja, das ist sinnvoll, um einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung zu verhindern, falls es einmal zu Undichtigkeiten im Leitungssystem kommen sollte.
Nein, eine Genehmigung ist nicht erforderlich, jedoch sind die Montagearbeiten durch eine Fachfirma auszuführen. Wir empfehlen Ihnen zudem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (z. B. für den Fall eines Wasserschadens).
Rufen Sie den Schlüsseldienst an. Wir empfehlen die Fa. Sancak, Tel. 0711 – 35 27 22 (24-Stunden-Service). Die Kosten müssen Sie allerdings selbst tragen. Ein neues iLOQ-Schloss mit Schlüsseln bekommen Sie anschließend bei uns. Bitte melden Sie sich bei uns.
Nein, nicht in den Grünanlagen um das Haus herum. Hier kümmert sich die BGE. Gerne können Sie uns aber Ihre Pflanzwünsche mitteilen.
Auf Ihrem Balkon dürfen Sie (nur innen und ohne Bohrungen!) an der Balkonbrüstung Blumenkästen anbringen. Bitte achten Sie darauf, dass Blätter usw. nach unten auf untere Balkone fallen können.
Sie möchten einen anderen Bodenbelag verlegen? Oder eine Zimmertür austauschen? Oder …? Bitte beachten Sie: Jede bauliche Veränderung in der Wohnung ist unbedingt vor Baubeginn mit uns abzustimmen. Bitte setzen Sie sich daher mit uns in Verbindung.
Schäden in Ihrer Wohnung, am Haus oder in der Wohnanlage können Sie uns hier mitteilen. Füllen Sie bitte unser Formular vollständig aus und beschreiben Sie den Schaden so genau wie möglich. Über unsere 24/7 Schadenhotline 0711 – 35 17 67 55 helfen wir Ihnen auch gern telefonisch.
Falls Ihre Schadenmeldung länger als eine Woche zurückliegt und Sie bislang kein Handwerker erreicht hat, bitten wir Sie uns zu verständigen.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass ein Rauchwarnmelder Alarm schlägt, ohne dass es brennt. Solche Täuschungsalarme werden ausgelöst, wenn in die Messkammer des Melders z.B. Staub, Wasserdampf oder Fremdkörper, wie Insekten gelangen. Sie können solche Täuschungsalarme ganz einfach vermeiden und ihren Rauchwarnmelder selbst auf die Funktionsfähigkeit testen. Wie das geht und weitere Informationen finden Sie hier.